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Pausen im Praxisteam: Wie MFA und Pflegekräfte im Alltag kurz durchatmen können

Von Thomas Gnahm, Gründer von Solva ·

Eine kleine Teeküche mit Holztisch am Fenster, zwei Tassen, einer Obstschale und einer Strickjacke über der Stuhllehne, dahinter Wasserkocher und Kühlschrank

In Kürze: In vielen Praxen ist die Pause das Erste, was bei vollem Wartezimmer wegfällt. Dabei schreibt das Arbeitszeitgesetz feste Pausen vor, und ein verlässlicher Pausenplan ist eine der einfachsten Antworten auf die Frage, wie Sie gute Leute halten. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, zeigt, wie eine Pausenregelung im Praxisalltag hält, und sammelt kleine Benefits für Ihr Team.

Medizinische Fachangestellte (MFA) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gehören laut der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit zu den zehn beschäftigungsstärksten Engpassberufen. Wer in diesem Markt Mitarbeiterbindung ernst nimmt, fängt beim Alltäglichen an: bei Dienstplänen, die halten, und bei Pausen, die tatsächlich stattfinden.

Was das Gesetz zu Pausen sagt

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in § 4 die Ruhepausen für erwachsene Beschäftigte:

  • Mehr als sechs bis neun Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause.
  • Mehr als neun Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause.
  • Aufteilen ist erlaubt: in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten.
  • Höchstens sechs Stunden am Stück: Länger darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Im Voraus feststehend: Das Gesetz verlangt Pausen, die vorher feststehen, nicht solche, die sich irgendwann ergeben.

Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG, § 11) mit strengeren Werten: 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Pause arbeiten, und die Pause liegt frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit.

Zwischen zwei Arbeitstagen verlangt § 5 ArbZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Das betrifft vor allem Praxen mit langer Abendsprechstunde und frühem Start am nächsten Morgen. In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kann die Ruhezeit nach § 5 Absatz 2 ArbZG um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Ob das für Ihre Praxis gilt, klären Sie mit Ihrer Beratung.

Pausenregelung in der Arztpraxis: so hält sie im Alltag

Die Regeln kennen die meisten. Schwierig wird es, wenn um 12:40 Uhr noch drei Menschen im Wartezimmer sitzen. Ein paar Absprachen machen die Pause verlässlicher:

  • Pausen in den Dienstplan schreiben: mit Uhrzeit, für jede Person. Was im Plan steht, wird seltener gestrichen als eine Pause, die man sich "irgendwann" nimmt.
  • Gestaffelt planen: Wenn nicht alle gleichzeitig gehen, bleibt der Empfang besetzt, und niemand muss seine Pause unterbrechen.
  • Puffer im Terminbuch: Ein paar freie Minuten vor der Mittagspause fangen Verspätungen auf. Überzieht die Sprechstunde trotzdem, wird die Pause verschoben, nicht gestrichen.
  • Telefon in der Mittagspause: Eine Ansage mit Sprechzeiten, dem Hinweis auf die Online-Rezeptbestellung und der Nummer 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, in Notfällen 112, nimmt dem Team den Hörer ab.
  • Pause heißt: weg vom Platz. Eine Pause, in der jemand nebenbei ans Telefon gehen soll, ist keine echte Pause. Wer Pause hat, verlässt Empfang und Labor.
  • Die Leitung macht es vor: Wenn Ärztin oder Arzt selbst nie Pause machen, traut sich das Team auch nicht.

Ein Ort für die Pause

Wo die Pause stattfindet, regeln zwei Vorschriften.

Die Arbeitsstättenverordnung (Anhang 4.2) verlangt bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz es erfordern, einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich, leicht erreichbar und mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne. Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 (Ausgabe November 2025, Abschnitte 4.1.7 und 4.2.7) ergänzt für das Gesundheitswesen: An Arbeitsplätzen, an denen eine Kontamination durch Biostoffe möglich ist, dürfen Beschäftigte weder essen noch trinken noch Lebensmittel lagern. Dafür stellt der Arbeitgeber leicht erreichbare Pausenräume oder abgetrennte Pausenbereiche bereit. Pausen- und Bereitschaftsräume werden nicht mit Schutzkleidung oder kontaminierter Arbeitskleidung betreten.

Auch eine kleine Praxis findet meist einen Platz: einen Tisch am Fenster ohne Durchgangsverkehr, zwei Stühle mit Lehne, einen Kühlschrank fürs Team. Was den Raum zum Pausenraum macht, ist weniger die Einrichtung als die Absprache, dass dort niemand mit Fragen zum Terminbuch hereinkommt.

Kurz durchatmen zwischendurch

Neben der gesetzlichen Pause gibt es die kleinen Momente zwischen zwei Terminen. Sie ersetzen keine Pause, aber sie gehören zum Alltag:

  • Ein Glas Wasser in der Teeküche oder im dafür vorgesehenen Pausenbereich, nicht erst am Feierabend.
  • Ein Blick aus dem Fenster oder zwei Minuten vor der Tür, wenn eine Kollegin kurz übernimmt.
  • Einmal bewusst ausatmen, bevor die nächste Person aufgerufen wird.
  • Ein Satz im Team: "Ich bin zwei Minuten weg, übernimmst du?" Wer das sagen darf, ohne sich zu rechtfertigen, nimmt sich diese Minuten auch.

Mitarbeiterbindung: Benefits, die Praxisteams schätzen

Benefits für das Praxisteam müssen nicht groß sein. Oft zählen die verlässlichen Dinge mehr als das einmalige Geschenk.

  • Verlässliche Pläne: Dienstpläne, die rechtzeitig feststehen, und Pausen, die stattfinden.
  • Fortbildung: Zeit und Geld für Kurse, die das Team selbst wählt.
  • Sachbezüge: Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz bleiben Sachbezüge bis insgesamt 50 Euro im Kalendermonat außer Ansatz, etwa in Form einer Gutscheinkarte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird. Was genau darunter fällt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
  • Kleine Gesten: Getränke und Obst in der Teeküche, ein gemeinsames Frühstück im Monat, ein Dank im Teamgespräch.
  • Fragen statt raten: Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht regelmäßige, möglichst anonyme Mitarbeiterbefragungen vor. Nutzen Sie sie auch, um zu erfahren, welche Benefits Ihr Team sich wünscht.

Solva als Angebot für Ihr Team

Sie brauchen keinen besonderen Grund, um Ihrem Team etwas anzubieten. Eine kleine Hörpause ist eine Geste, wie Kaffee oder Obst in der Teeküche. Solva, von dem dieser Ratgeber stammt, ist eine App für persönliche Hörpausen. Im Angebot für Praxen, das wir im Pilot mit ersten Praxen beginnen, soll jede Person im Team, die mag, ein eigenes Solva-Konto bekommen. Sie sagt in einem Satz, wie viel Zeit sie hat und wonach ihr gerade ist, und hört eine Session, die für diesen Moment entsteht: in der Pause oder nach dem Dienst. Was jemand hört und erzählt, bleibt privat; geplant ist, dass die Praxis nur zusammengefasste Zahlen sieht, etwa wie viele Zugänge genutzt werden, jede erst ab einer Mindestzahl. Dazu plant Solva im Pilot mit ersten Praxen eine feste Hörpause für die Wartezeit.

Solva ist ein Angebot für freie Zeit und Wohlbefinden und kein Medizinprodukt. Wie der kostenlose Test über vier Wochen abläuft, steht auf der Seite Solva für Praxen.

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Ideen für die Menschen auf der anderen Seite des Tresens sammelt der Ratgeber Wartezimmer gestalten.

Quellen

Geschrieben mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft und verantwortet von Thomas Gnahm.