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Pausenraum in der Arztpraxis: Was ArbStättV und ASR A4.2 verlangen und wie kleine Praxen es lösen

Von Thomas Gnahm, Gründer von Solva ·

Ein kleiner Pausenbereich hinter einem Holzregal mit Pflanzen: runder Tisch mit zwei Stühlen am Fenster, Kühlschrank, Mikrowelle, Obstschale, Mülleimer mit Deckel und eine Strickjacke am Haken

In Kürze: Ein Pausenraum ist in vielen Arztpraxen eine Teeküche mit zwei Stühlen, oft neben dem Labor und in Rufweite des Empfangs. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A4.2 sagen genau, wann ein Pausenraum oder ein Pausenbereich Pflicht ist und was hineingehört, die TRBA 250 ergänzt die Hygiene. Dieser Ratgeber fasst die Vorgaben zusammen, zeigt Lösungen für kleine Praxen ohne eigenen Raum und endet mit einer Checkliste.

Ab wann braucht eine Arztpraxis einen Pausenraum?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt in Anhang 4.2 einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern. Die ASR A4.2 konkretisiert beide Fälle.

  • Mehr als zehn Beschäftigte: Gezählt werden die Beschäftigten, einschließlich Zeitarbeitnehmern, die gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte, die nach dem Arbeitszeitgesetz keinen Anspruch auf Ruhepausen haben, etwa Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit, und Beschäftigte, die überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind.
  • Unabhängig von der Zahl: Ein Pausenraum oder Pausenbereich ist auch dann bereitzustellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe es erfordern. Die ASR A4.2 nennt als Beispiele unter anderem Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Arbeitsräume oder Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte wie Kunden oder Publikum Zutritt haben.
  • Ausnahme für Büroräume: Auf einen Pausenraum kann bei Tätigkeiten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden, wenn diese in der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen wie Publikumsverkehr oder Telefonaten sind. Ein Arbeitsplatz am Empfang erfüllt das selten.

Beide Gründe aus dem zweiten Punkt können in einer Arztpraxis vorliegen, auch in einer kleinen. Ob das für Ihre Praxis zutrifft, klären Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, gern mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrer Betriebsärztin.

Was ein Pausenraum nach ASR A4.2 braucht

Die ASR A4.2 macht konkrete Vorgaben für Pausenräume und Pausenbereiche:

  • Größe: Für jede Person, die den Raum gleichzeitig nutzen soll, mindestens 1,00 Quadratmeter einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch, dazu Flächen für weitere Möbel, Zugänge und Wege. Ein Pausenraum hat mindestens 6,00 Quadratmeter.
  • Einrichtung: Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische für die gleichzeitig anwesenden Personen, leicht zu reinigendes Inventar und ein Abfallbehälter mit Deckel.
  • Essen und Trinken: Steht keine Kantine zur Verfügung, braucht es Einrichtungen zum Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln. Bei Bedarf gehören Kleiderablagen und der Zugang zu Trinkwasser dazu.
  • Licht, Luft und Temperatur: möglichst ausreichend Tageslicht, ausreichende Beleuchtung, eine passende Raumtemperatur und gute Lüftung. Pausenräume müssen nach Anhang 3.4 der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen haben. Räume, die bis zum 3. Dezember 2016 eingerichtet oder begonnen wurden, dürfen ohne sie weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. Für Pausenbereiche empfiehlt die ASR A4.2 eine Sichtverbindung.
  • Ohne Störungen: Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen sein, die ASR nennt ausdrücklich Publikumsverkehr und Telefonate. In Pausenräumen darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in der Pause höchstens 55 dB(A) betragen.
  • Kurze Wege: Der Weg zum Pausenraum soll höchstens fünf Minuten dauern, der Weg zu einem Pausenbereich darf 100 Meter nicht überschreiten.

Kleine Praxis ohne eigenen Raum: der Pausenbereich

Nicht jede Praxis hat ein freies Zimmer. Die ASR A4.2 erlaubt deshalb auch einen Pausenbereich, also einen abgetrennten Bereich innerhalb eines Raums. Er ist einem Pausenraum gleichgestellt, wenn er gleichwertige Bedingungen für die Pause bietet.

  • Optisch abtrennen: Die ASR nennt mobile Trennwände, Möbel oder geeignete Pflanzen.
  • An ungefährdeter Stelle: nicht neben dem Autoklaven, nicht im Laufweg zwischen Labor und Sprechzimmer.
  • Außer Sicht- und Hörweite des Empfangs: Wer Pause macht, soll nicht nebenbei ans Telefon gehen oder Fragen zum Terminbuch beantworten.
  • Den Raum doppelt nutzen: Ein Pausenraum darf außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für Besprechungen oder Schulungen genutzt werden, wenn er die Raumabmessungen der ASR A1.2 erfüllt und vor der Pause gelüftet und gereinigt ist. So wird aus dem Besprechungszimmer mittags der Pausenraum.

Teeküche und Hygiene: was die TRBA 250 verlangt

Für das Gesundheitswesen ergänzt die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 (Ausgabe November 2025) die Vorgaben:

  • Kein Essen am Arbeitsplatz: An Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch Biostoffe besteht, dürfen Beschäftigte keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen oder lagern (Abschnitt 4.1.7). Das Pausenbrot gehört also nicht in den Laborkühlschrank und der Kaffeebecher nicht neben die Proben.
  • Pausenraum statt Laborecke: Dafür stellt der Arbeitgeber leicht erreichbare Pausenräume oder abgetrennte Pausenbereiche bereit.
  • Ohne Schutzkleidung: Pausen- und Bereitschaftsräume dürfen nicht mit Schutzkleidung oder kontaminierter Arbeitskleidung betreten werden (Abschnitt 4.2.7). Ein Haken für den Kittel vor der Tür ist eine einfache Lösung.
  • Umkleiden und Pause: Müssen Beschäftigte den Pausenraum zum Umkleiden nutzen, weil es baulich nicht anders geht, verlangt die TRBA organisatorische Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung, etwa zeitlich versetztes Essen und Umkleiden (Abschnitt 4.2.7).

Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen

Nach Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter in den Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch in der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Die ASR A4.2 verlangt dafür Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe, gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag, und die Privatsphäre ist zu wahren. In einer kleinen Praxis kann das eine Liege in einem Raum sein, der sich abschließen lässt. Planen Sie sie mit, bevor die erste Mitarbeiterin danach fragt.

Checkliste: Pausenraum in der Arztpraxis

  • Bedarf klären: Wie viele Beschäftigte mit Pausenanspruch arbeiten gleichzeitig? Liegen Gründe wie Biostoffe oder Publikumsverkehr vor? Ergebnis in die Gefährdungsbeurteilung schreiben.
  • Ort festlegen: eigener Raum oder abgetrennter Bereich, höchstens fünf Minuten Weg, außer Hörweite von Telefon und Empfang.
  • Fläche prüfen: 1 Quadratmeter je Person, die gleichzeitig Pause macht, plus Wege; ein Pausenraum mindestens 6 Quadratmeter.
  • Einrichten: Tisch, Stühle mit Rückenlehne, abwaschbare Flächen, Abfallbehälter mit Deckel, Kühlschrank und Mikrowelle nur für Lebensmittel, Trinkwasser, Garderobe.
  • Hygiene regeln: keine Lebensmittel im Labor, kein Kittel im Pausenraum, Umkleiden und Essen getrennt.
  • Regeln absprechen: Wer Pause hat, wird nicht angesprochen. Ein Schild an der Tür sagt mehr als jede Rundmail.
  • Mitarbeiterinnen fragen: Was fehlt? Oft sind es Kleinigkeiten wie eine zweite Steckdose oder eine Pflanze vor dem Fenster.

Solva als Angebot für Ihr Team

Solva, von dem dieser Ratgeber stammt, ist eine App für persönliche Hörpausen. In unserem Angebot für Unternehmen, das auch Praxen offensteht, soll jede Person im Team, die mag, ein eigenes Solva-Konto bekommen und in der Pause oder nach dem Dienst eine Session hören, die für diesen Moment entsteht, mit dem eigenen Handy und eigenen Kopfhörern. Was jemand hört und erzählt, bleibt privat; geplant ist, dass die Praxis nur zusammengefasste Zahlen sieht, etwa wie viele Zugänge genutzt werden, jede erst ab einer Mindestzahl.

Solva ist ein Angebot für freie Zeit und Wohlbefinden und kein Medizinprodukt. Wie der kostenlose Test über vier Wochen abläuft, steht auf unserer Seite zum Angebot für Unternehmen. Die Zugänge sind nur für Ihr Team, nicht für Patientinnen und Patienten.

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Wie Sie die Pausen selbst verlässlich planen, steht im Ratgeber Pausen im Praxisteam.

Quellen

Geschrieben mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft und verantwortet von Thomas Gnahm.