Freie Zeit in der Reha-Einrichtung: Tagesplan, Aufenthaltsräume und Angebote zwischen den Terminen
In Kürze: Eine medizinische Reha dauert nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in der Regel drei Wochen, stationär oder ganztägig ambulant. Zwischen den Terminen, am Abend und am Wochenende bleibt Zeit, die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden selbst einteilen. Wie gut sie sich darin zurechtfinden, hängt an der Organisation: an einem Tagesplan, den man versteht, an Räumen, in denen man sitzen, lesen oder sich verabreden kann, und an Informationen, die man nicht suchen muss. Dieser Ratgeber sammelt organisatorische Ideen für Leitungen von Reha-Einrichtungen, mit einer Checkliste am Ende. Fragen zum Reha-Programm selbst beantwortet Ihr Fachteam; sie sind nicht Thema dieses Ratgebers.
Drei Wochen in einem fremden Haus
Für Leistungen der Rentenversicherung sieht § 15 Absatz 2 SGB VI vor, dass sie einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung nicht länger als drei Wochen erbracht werden sollen; länger geht es, wenn das erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung können Leistungen je nach Bedarf auch verkürzt werden.
Drei Wochen sind lang genug, dass sich Gewohnheiten bilden: der feste Platz im Speisesaal, die Runde am Abend, die Bank im Garten. Und kurz genug, dass in der ersten Woche fast alles neu ist. Freie Zeit ist dabei nicht Teil des Programms und soll auch nicht so aussehen. Wer frei hat, entscheidet selbst, was er tut. Ihre Aufgabe als Leitung ist, dass man das auch kann: weil man weiß, wann man frei hat, wo man hingehen kann und wen man fragt.
Den Tagesplan lesbar machen
Den Tagesplan nehmen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden jeden Tag in die Hand. Ein paar Regeln machen ihn verlässlicher:
- Am Vorabend aushändigen: Wer den Plan für morgen schon am Abend hat, kann den Tag planen, statt ihn morgens am Brett zu suchen.
- Freie Zeit sichtbar machen: Lücken im Plan nicht leer lassen, sondern als "frei" kennzeichnen, mit Uhrzeit. Wer sieht, dass er von 14 bis 16 Uhr frei hat, kann sich verabreden.
- Änderungen an einem festen Ort: Fällt ein Termin aus oder verschiebt er sich, steht das immer an derselben Stelle, etwa am Brett vor dem Speisesaal oder auf dem Bildschirm im Foyer.
- Große Schrift und einfache Sprache: dazu die wichtigsten Zeiten in den Sprachen, die in Ihrem Haus häufig gebraucht werden.
- Die Zeiten des Hauses auf einen Blick: Speisesaal, Rezeption, Cafeteria, Bibliothek, Ruhezeiten.
Vor der Anreise informieren
Den genauen Termin, wann die Reha beginnt, teilt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung die Reha-Einrichtung selbst mit. Dieses Schreiben ist ein guter Ort für alles, was die freie Zeit betrifft:
- Was es im Haus gibt: Aufenthaltsräume, Bibliothek, Gast-WLAN, Waschmaschinen, Fahrradständer.
- Was man mitbringen kann: ein Buch, Spiele, feste Schuhe für Spaziergänge, Ladekabel.
- Hausordnung in Kurzform: Ruhezeiten, Besuchszeiten, Regeln für Gemeinschaftsräume.
- Die Umgebung: Bus und Bahn, Einkaufsmöglichkeiten, Spazierwege, Ausflugsziele.
Aufenthaltsräume mit verschiedenen Zonen
Nicht jede Person sucht in der freien Zeit dasselbe. Ein einziger großer Raum mit Fernseher passt selten für alle. Wenn der Platz es erlaubt, teilen Sie die Aufenthaltsräume in Zonen:
- Gesellige Zone: Tische für Karten- und Brettspiele, Platz für kleine Gruppen, Kaffee und Tee in der Nähe.
- Stille Zone: Lesesessel, gutes Licht, keine Telefonate. Ein Schild an der Tür reicht oft.
- Medienraum: der Fernseher in einem eigenen Raum, damit er nicht überall zu hören ist.
- Draußen: Bänke im Schatten und in der Sonne, ein überdachter Platz für Regentage.
- Für alle erreichbar: Wege und Türen, durch die Rollstuhl und Rollator passen, Stühle mit Armlehnen und unterschiedlichen Sitzhöhen.
Angebote ohne Programm
Neben dem Reha-Programm lohnen Angebote, zu denen man sich nicht anmelden muss:
- Bücher und Spiele zum Ausleihen, dazu ein Regal zum Tauschen.
- Karten mit Spazierwegen ab der Haustür, mit Länge in Kilometern und einem Hinweis auf Steigungen und Bänke.
- Ein Brett für Verabredungen: Wer am Samstag in die Stadt fährt oder eine Runde Doppelkopf sucht, schreibt es an.
- Ein Veranstaltungskalender der Region: Konzerte, Märkte, Museen, Kino.
- Offene Räume am Abend und am Wochenende: Ein Aufenthaltsraum, der auch sonntags offen und hell ist und Getränke bereithält, zeigt, dass das Haus auch dann bewohnt ist.
Ein Grundsatz gilt für alle diese Angebote: Was freiwillig ist, sollte auch so aussehen. Keine Anwesenheitslisten, keine Strichlisten, keine Nachfrage, wer wo war.
Ruhezonen und Hausordnung
Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen, braucht es ein paar gemeinsame Regeln. Je knapper sie sind, desto eher werden sie gelesen:
- Ruhezeiten am Mittag und in der Nacht, in der Hausordnung und als Aushang auf den Fluren.
- Telefonieren an festen Orten: etwa im Foyer oder draußen, nicht im Lesesaal und nicht im Speisesaal.
- Leise Medien: Wer in Gemeinschaftsräumen Musik oder Videos auf dem Handy abspielt, nutzt Kopfhörer.
- Rückzugsorte: ein kleiner Raum ohne Durchgangsverkehr, in den man sich allein setzen kann.
- Eine Ansprechperson am Abend: Wer ist nach 18 Uhr erreichbar, wenn im Zimmer etwas nicht funktioniert?
Gast-WLAN: was rechtlich gilt
Wer drei Wochen nicht zu Hause ist, möchte mit Familie und Freunden telefonieren, Nachrichten lesen oder einen Film sehen. Ein Gast-WLAN gehört deshalb zur Grundausstattung. Zur Haftung regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zwei Punkte:
- Haftung für Nutzer: Haftet ein Anbieter nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 nicht, kann er nach § 7 Absatz 3 DDG wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auch nicht auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden. Nach § 7 Absatz 4 gilt das auch, wenn der Zugang kostenlos ist. Wurde über den Zugang geistiges Eigentum verletzt und gibt es keine andere Abhilfe, kann der Rechteinhaber nach § 8 DDG allerdings verlangen, dass die Nutzung bestimmter Informationen gesperrt wird; die Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sein.
- Keine Pflicht zur Registrierung: Nach § 7 Absatz 2 DDG darf eine Behörde WLAN-Anbieter nicht verpflichten, Nutzer vor dem Zugang zu registrieren oder ein Passwort zu verlangen. Freiwillig ist beides möglich.
Technisch gehört das Gast-WLAN in ein eigenes Netz, getrennt vom Netz der Einrichtung. Die Zugangsdaten stehen auf einem Aushang und im Anreiseschreiben. Wie Sie das Netz im Einzelnen einrichten, klären Sie mit Ihrer IT und Ihrer Rechtsberatung.
Checkliste: freie Zeit in der Reha-Einrichtung
- Tagesplan am Vorabend, freie Zeit sichtbar markiert
- Änderungen immer an derselben Stelle
- Anreiseschreiben mit Angeboten im Haus, Hausordnung, Umgebung und WLAN
- Gesellige Zone, stille Zone, eigener Medienraum, Plätze draußen
- Wege und Möbel für Rollstuhl und Rollator
- Bücher, Spiele, Wegekarten und ein Brett für Verabredungen
- Offene Räume am Abend und am Wochenende
- Ruhezeiten und Orte zum Telefonieren in der Hausordnung
- Gast-WLAN getrennt vom Netz der Einrichtung
- Ansprechperson am Abend benannt
Solva als Angebot für Ihr Team
Sie brauchen keinen besonderen Grund, um Ihrem Team etwas anzubieten. Solva, von dem dieser Ratgeber stammt, ist eine App für persönliche Hörpausen. In unserem Angebot für Unternehmen, das auch Einrichtungen offensteht, soll jede Person im Team, die mag, ein eigenes Solva-Konto bekommen und in der Pause oder nach dem Dienst eine Session hören, die für diesen Moment entsteht. Was jemand hört und erzählt, bleibt privat; geplant ist, dass die Einrichtung nur zusammengefasste Zahlen sieht, etwa wie viele Zugänge genutzt werden, jede erst ab einer Mindestzahl.
Solva ist ein Angebot für Wohlbefinden im Alltag und kein Medizinprodukt. Solva ist nicht Teil des Reha-Programms. Wie der kostenlose Test über vier Wochen abläuft, steht auf unserer Seite zum Angebot für Unternehmen. Die Zugänge sind nur für Ihr Team, nicht für Patientinnen und Patienten.
Weiterlesen
Wie Sie Pausen für Ihr Team im Schichtdienst verlässlich planen, steht im Ratgeber Pausen in der Pflege.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Allgemeine medizinische Reha, Abschnitte Dauer und Leistungen sowie Die passende Reha-Einrichtung für Sie, abgerufen am 03.10.2026
- Sozialgesetzbuch VI, § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, abgerufen am 03.10.2026
- Digitale-Dienste-Gesetz, § 7 Beschränkte Verantwortlichkeit, abgerufen am 03.10.2026
- Digitale-Dienste-Gesetz, § 8 Anspruch auf Sperrung bei Rechtsverletzung, abgerufen am 03.10.2026
Geschrieben mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft und verantwortet von Thomas Gnahm.